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News: Angelgesetz in Kraft

ab heute ........

das neue Angelgesetz ist seit heute in Kraft. Und jeder Angler kann sich nun bei uns im Büro seine Jahresmarke(n) bis max. für die nächsten 3 Jahre kaufen. Egal ob er ein Mitglied ist oder nicht, egal aus Hamburg oder Niedersachsen, jeder Angler, der in Hamburg angeln möchte, muss die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro bezahlen. Jeder Angler aus Hamburg, der aber vorsorglich die nächsten 3 Jahre pro Jahr nur 5 Euro bezahlt hat, hat Glück, und braucht nichts dazu kaufen.

Wer allerdings wegen einer Behinderung eine Angelprüfung nicht machen kann, der kann sich von der Fischereibehörde befreien lassen.

Hier ein Auszug der Neuigkeiten in kürze:

  • Wer in Hamburg angeln möchte, muss nun 10 Euro bezahlen (Jahresgebühr gilt vom 01.01.  bis 31.12. eines Jahres), egal aus welchem Bundesland er kommt.
  • Tageshöchstfangmenge
  • Kids, die ihren 15. Geburtstag feiern, benötigen ab dann erst einen Angelschein, dürfen bis dahin aber brav mit einem volljährigen Fischereischeininhaber mitangeln.
  • Hälterungsverbot
  • Schonzeiten wurden verändert
  • Passende Kescher sind notwendig z.B. Spundwandkescher
  • Mindestfangmenge pro Tag
  • Es gibt ein Entnahmefenster
  • Strengere Regeln in den Schonzeiten
  • Ab 2021 sind Abhakmattem und gummierte Kescher Pflicht.
  • ......und vieles mehr.

Broschüren und Poster werden kostenlos, so lange der Vorrat reicht, in unseren Büro ausgegeben.

Ganz unten haben wir die offizielle Version des Fischerei- und Angelgesetzes, die Durchführungsverordnung, eine Broschüre und ein Maßband bereitgestellt.

Anbei auch das neue Angelgesetz und die Durchführungsverordnung aus dem Verordnungsblatt zum Download