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des Landesanglerverbandes M-V e.V.

Pressemitteilung: LAV M-V e.V. begrüßt neues Wassergesetz - Angelboote mit E-Motoren nun grundsätzlich erlaubt

Nach jahrelangem Ringen wurde nun das Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) geändert. Dies war das Ziel des Landesanglerverbandes M-V e.V., Interessenvertreter seiner 45.000 Mitglieder. Der Wasserweg für E-Motor-Boote wird damit auf vielen Gewässern frei.

„Das begrüßen wir außerordentlich“, sagt Axel Pipping, Geschäftsführer des LAV M-V e.V. „Für diese Nutzungsmöglichkeit unserer so vielfältigen Gewässer haben wir uns vehement eingesetzt. Besonders freut uns, dass das Befahren mit E-Unterstützung dort frei gegeben ist, wo ohnehin Ruderboote unterwegs sein dürfen. Mehr geht nun wirklich nicht - das ist ein voller Erfolg unserer Arbeit für unsere Anglerinnen und Angler des Verbandes.“

Das alte Wassergesetz war bereits seit 1992 gültig. Bislang mussten danach Angelrinnen und Angler hohe bürokratische Hürden überwinden und oft große Kosten aufbringen, um die E-Motorenunterstützung der Boote nutzen zu können. Neue Technologien entstanden in den vergangenen Jahrzehnten, sind weiter auf dem Vormarsch und sollen das Leben erleichtern. Die sauberen, kaum hörbaren E-Motoren bieten eine große Unterstützung für Anglerinnen und Angler.

Wo Ruderboote erlaubt sind, sollen nun auch Elektrobetriebene Boote fahren dürfen. Die E-Boote dürfen mit Motoren bis 1 Kilowatt ausgestattet sein und bis sechs Stundenkilometer Geschwindigkeit erreichen bei 1500 Kilogramm Wasserverdrängung. Die Nutzung ist Anglerinnen und Anglern erlaubt, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins oder Touristenfischereischeins sind und die gültige Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer vorweisen können. Somit wird auch der Tourismus im Land unterstützt.

Das Gesetz tritt erst mit der Gesetzestext-Veröffentlichung in Kraft.

Zudem gilt es weiterhin bestehende Ausnahmeregelungen zu beachten: In Schutzgebieten, in den per Verordnung explizit die E-Motoren verboten sind, bleibt dies auch weiter so gültig. Nutzer müssen sich diesbezüglich selbstinformieren.

LAV M-V e.V.

(Quelle: Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. vom 29.April 2021)